Personalausweis

Allgemeines

Deutsche sind verpflichtet, einen Personalausweis zu besitzen, sobald sie 16 Jahre alt sind und der allgemeinen Meldepflicht unterliegen.
Sie müssen ihn auf Verlangen einer zur Feststellung der Identität ermächtigten Behörde (zum Beispiel Polizei, Meldebehörde, Grenzübertrittstelle) vorlegen. Vom Ausweisinhaber darf nicht verlangt werden, den Personalausweis zu hinterlegen oder in sonstiger Weise den Gewahrsam aufzugeben.
Die Pflicht, einen Personalausweis zu besitzen, gilt nicht für Personen, die einen gültigen Reisepass besitzen und sich durch diesen ausweisen können. Der Ausweispflicht wird auch durch die Vorlage eines vorläufigen Personalausweises genügt. Es besteht nicht die Pflicht, den Ausweis mit sich zu führen.
Seit 1. November 2010 gibt es - im Scheckkarten-Format - den neuen Personalausweis. Damit wird das bisherige Identitäts- und Reisedokument um in einem elektronischen Speicher- und Verarbeitungsmedium erfasste biometrische Merkmale, das Gesichtsbild und - sofern beantragt - die Fingerabdrücke, erweitert. Der Ausweisinhaber kann das Dokument künftig zusätzlich als elektronischen Identitätsnachweis (eID) im Zuge von E-Government und E-Business sowie zur elektronischen Signatur nutzen.

Antragstellung

Wer?

  • persönlich


Unterlagen?

  • Einverständniserklärung beider Elternteile (wenn 16. Lebensjahr noch nicht vollendet)
  • Geburts- oder Heiratsurkunde
  • biometrisches Passbild (nicht älter als 3 Monate)
  • bisheriger Reisepass oder Personalausweis

Bearbeitungszeit

  • ca. 2 - 4 Wochen, da die fertigen Anträge an die Bundesdruckerei in Berlin versandt und nach Fertigstellung an die Samtgemeinde zurück geschickt werden

Gebühr

  • Bis zum 24. Lebensjahr: 22,80 €
  • Ab dem 24. Lebensjahr: 37,00 €
  • vorläufiger Personalausweis: 10,00 €

Hinweis

  • Der Personalausweis ist bei Ausstellung bis zum 24. Lebensjahr 6 Jahre gültig. Ab 24 Jahren beträgt die Gültigkeit 10 Jahre. Der vorläufige Personalausweis ist 3 Monate gültig.
  • Die Abholung kann nur durch eine schriftlich bevollmächtigte Person erfolgen.

Ansprechpartner

Frau Dumke-Heidrich
Berliner Straße 3
27389 Lauenbrück

Telefon: 04267/9300-43
E-Mail: dumke-heidrich@sgfintel.de


Frau Stargardt
Berliner Straße 3
27389 Lauenbrück

Telefon: 04267/9300-32
E-Mail: stargardt@sgfintel.de