Namensänderung/-Erklärung

Namensänderungen von Kindern können in verschiedenen Situationen und Fällen nützlich und gewünscht sein. Bitte rufen Sie im Standesamt an und lassen sich individuell beraten.

Namensänderung im Zuge einer Eheschließung werden bei der Anmeldung der Eheschließungen erklärt und besprochen. Sie können entweder direkt mit der Eheschließung einen Ehenamen bestimmen, haben aber auch jederzeit später noch alle namensrechtlichen Möglichkeiten. Gerne berät Sie das Standesamt dazu.

Wiederannahme eines früheren Namens ist möglich, wenn die Auflösung der Ehe durch Scheidungsurteil oder Tod eines Ehepartners im Eheregister eingetragen wurde. 

Eine öffentlich-rechtliche Namensänderung ist nur unter ganz bestimmten Voraussetzungen möglich. Lassen Sie sich telefonisch beraten beim Standesamt.