Nachbeurkundung von Sterbefällen

Allgemeines

Ist  eine Person mit deutscher Staatsbürgerschaft im Ausland gestorben, so kann der Sterbefall auf Antrag im Sterberegister beurkundet werden. Der Verstorbene muss zum Zeitpunkt der Antragstellung die deutsche Staatsangehörigkeit besessen haben. Gleiches gilt für Staatenlose, heimatlose Ausländer und ausländische Flüchtlinge mit Aufenthalt im  Inland.

Antragstellung

Wer?

  • Die Eltern
  • Der Ehegatte oder Lebenspartner
  • Die Kinder


Unterlagen?

  • Die notwendigen Dokumente erfragen Sie bitte im zuständigen Standesamt.

Bearbeitungszeit

  • ca. 1 Woche

Gebühr

  • 40,00 €
  • eine erstellte Sterbeurkunde kostet 15,00 €

Hinweis

Zuständig ist das Standesamt, in dessen Zuständigkeitsbereich die im Ausland gestorbene Person ihren letzten Wohnsitz hatte. Ist danach keine Zuständigkeit vorhanden, so ist das Standesamt I in Berlin zuständig.

Ansprechpartner

Standesamt Lauenbrück
Frau Voigts
Berliner Straße 3
27389 Lauenbrück

Telefon: 04267/9300-31
E-Mail: voigts@sgfintel.de