Nachbeurkundung von Geburten

Allgemeines

Wer als Deutscher im Ausland geboren wird, kann ihre/seine Geburt auf Antrag im Geburtenregister beurkunden lassen. Dazu muss lediglich zum Zeitpunkt der Antragstellung die deutsche Staatsangehörigkeit vorhanden sein. Gleiches gilt für Staatenlose, heimatlose Ausländer und ausländische Flüchtlinge mit Aufenthalt im Inland.

Antragstellung

Wer?

  • Die Eltern des Kindes
  • Das Kind, dessen Ehegatte, Lebenspartner oder Kinder

Unterlagen?

  • Die notwendigen Dokumente erfragen Sie bitte im zuständigen Standesamt.

Bearbeitungszeit

  • ca. 1 Woche

Gebühr

  • 70,00 €
  • im Einzelfall können weitere Kosten entstehen
  • eine erstellte Urkunde kostet 15,00 €

Hinweis

Zuständig ist das Standesamt, in dessen Zuständigkeitsbereich die im Ausland geborene Person ihren/seinen Wohnsitz hat. Besteht kein Wohnsitz in Deutschland, so ist das Standesamt zuständig, in dessen Zuständigkeitsbereich die Person ihren gewöhnlichen Aufenthalt hat. Besteht auch dieser nicht, so ist das Standesamt I in Berlin zuständig.

Ansprechpartner

Standesamt Lauenbrück
Frau Voigts
Berliner Straße 3
27389 Lauenbrück

Telefon: 04267/9300-31
E-Mail: voigts@sgfintel.de