Meldebescheinigung

Allgemeines

Eine Meldebescheinigung kann zum Beispiel für die Eheschließung benötigt werden. Bescheinigungen für andere Personen können der betreffenden Person nur schriftlich zugestellt oder gegen Vorlage einer Vollmacht übergeben werden.

Antragstellung

Meldebescheinigungen sind persönlich oder durch eine bevollmächtigte Person zu beantragen:

  • Personalausweis oder Pass der beantragenden Person und
  • gegebenenfalls Vollmacht

Bearbeitungszeit

  • sofort

Gebühr

  • 7,50 € (einfache Meldebescheinigung)
  • 9,00 € (erweiterte Meldebescheinigung)

Ansprechpartner

Frau Dumke-Heidrich
Berliner Straße 3
27389 Lauenbrück

Telefon: 04267/9300-43
E-Mail: dumke-heidrich@sgfintel.de


Frau Stargardt
Berliner Straße 3
27389 Lauenbrück

Telefon: 04267/9300-32
E-Mail: stargardt@sgfintel.de