Der Samtgemeindebürgermeister

Allgemeines

Auch der Samtgemeindebürgermeister wird gewählt. Wer sich hierfür bewirbt und zur Wahl stellt, kann Samtgemeindebürgermeister werden. Samtgemeindebürgermeister wird, wer mehr als die Hälfte der abgegebenen Stimmen erhält. Wer nicht wählen geht, zählt bei der Stimmauszählung nicht mit. 

Wenn mehrere Bewerber Bürgermeister werden wollen und es bei einem Wahlgang keiner schafft, mehr als die Hälfte der Stimmen zu erhalten, gibt es einen zweiten Wahlgang. An diesem nehmen nur die beiden Bewerber mit den meisten Stimmen teil und es entscheidet dann die Mehrzahl der im zweiten Wahlgang abgegebenen Stimmen.

Funktion

Dieser von den Bürgern gewählte Samtgemeindebürgermeister hat eine Doppelfunktion. 

  1. Er ist Mitglied des Samtgemeinderates
    Er lädt im Einvernehmen mit dem Vorsitzenden zu den Sitzungen ein, gibt dabei die Tagesordnung vor, leitet die Themen aus Sicht der Verwaltung ein und er hat dabei eine Stimme wie jedes andere Mitglied des Gemeinderates auch.
    Schließlich führt er die Beschlüsse des Samtgemeinderates aus.
    Wichtiger Hinweis: Nur weil der Samtgemeinderat etwas beschlossen hat, IST DAS NOCH NICHT UMGESETZT. Der Samtgemeindebürgermeister muss den Beschluss ausführen, mitteilen, schreiben...., sonst hat er keine Wirkung.

  2. Der Samtgemeindebürgermeister ist Chef der Samtgemeindeverwaltung.
    Im Gegensatz zu einem Betrieb in der „freien Wirtschaft" oder anderer Behörden, wechselt für die Mitarbeiter der Samtgemeinde der oberste Chef, sobald der Samtgemeindebürgermeister wechselt. 

Aufgaben

Was tut denn der Samtgemeindebürgermeister, während die Mitarbeiter die Aufgaben der Samtgemeinde erledigen?

Zunächst koordiniert er die Verwaltung. Er hat viele Verpflichtungen, bei Veranstaltungen dabei zu sein, als gesetzlicher Vertreter oder als Repräsentant der Samtgemeinde. Er ist Ansprechpartner für die Bürger und führt auch in dieser Funktion viele Gespräche. Nur der Samtgemeindebürgermeister darf gewisse Verträge und Erklärungen der Samtgemeinde verbindlich unterzeichnen. Und um viele wichtige Sachen bemüht sich der Samtgemeindebürgermeister selbst und erledigt diese in Zusammenarbeit mit seinen Mitarbeitern und den Fachbereichsleitern.