Beurkundung von Sterbefällen
Anzeige des Sterbefalls
Der Tod eines Menschen muss dem Standesamt, in dessen Zuständigkeitsbereich dieser gestorben ist, spätestens am dritten auf den Tod folgenden Werktag angezeigt werden.
Anzeigepflichtig sind:
- Jede Person, die mit der/dem Verstorbene*n in einer häuslichen Gemeinschaft gelebt hat
- Die Person, in deren Wohnung sich der Sterbefall ereignet hat (Wohnungseigentümer)
- Das Alten- oder Pflegeheim oder Krankenhaus in dem die Person verstorben ist
- Jede Person, die bei dem Tod zugegen war oder von dem Sterbefall aus eigenem Wissen unterrichtet ist (ich selbst habe die/den Verstorbene*n gesehen)
Fehlen diese Anzeigepflichtigen Personen und Einrichtungen, so ist die zuständige Ordnungsbehörde anzeigepflichtig.
Was muss vorgelegt werden
- Originale Todesbescheinigung der/des Ärztin/ Arztes
- Originale Geburtsurkunde
- Bei verheirateten oder verwitweten Verstorbenen zusätzlich die Ehe- oder Lebenspartnerschaftsurkunde der letzten Ehe bzw. Lebenspartnerschaft und ggf. ein Nachweis über die Auflösung (Sterbeurkunde des Partners oder Scheidungsurteil mit Rechtskraftvermerk)
- Ein Nachweis über den aktuellen Wohnsitz durch z.B. den Personalausweis
Bearbeitungszeit
ca. 1 Woche
Gebühr
Die Beurkundung eines Sterbefalles ist gebührenfrei.
Für die Ausstellung von Sterbeurkunden (privater Gebrauch) wird eine Gebühr in Höhe von 15,00 € erhoben.
Jede weitere Urkunde kostet im selben Arbeitsgang 7,50 €.
Gebührenfreie Urkunden können ausgestellt werden für:
- Sterbeurkunden für Rentenzwecke
- Sterbeurkunden für Sozialversicherungen
Hinweise
- In Einzelfällen können vom Standesamt weitere Dokumente gefordert werden.
- Haben Sie ein Bestattungsunternehmen beauftragt, so wird dieses in der Regel die Behördengänge erledigen.
Ansprechpartner
Standesamt Lauenbrück
Frau Voigts
Berliner Straße 3
27389 Lauenbrück
Telefon: 04267/9300-31
E-Mail: voigts@sgfintel.de