Beurkundung von Geburten

Allgemeines

Um eine Geburtsurkunde zu erhalten, muss die Geburt beim Standesamt Lauenbrück angezeigt werden. 

Antragstellung

Wer?

Anzeigepflichtige sind zunächst einmal

  • jeder sorgeberechtigte Elternteil des Kindes
  • jede weitere Person, die bei der Geburt zugegen war oder von der Geburt aus eigenem Wissen unterrichtet ist (z.B. Hebammen und Ärzte)

Nur in dem Falle, dass die sorgeberechtigten Eltern an der Anzeige verhindert sind, können die Personen nach Nummer 2 die Anzeige vornehmen.


Unterlagen?

  • Von einer Ärztin oder Arzt, der Hebamme bzw. Entbindungspfleger ausgestellte Bescheinigung über die Geburt, soweit sie bei der Geburt zugegen war
  • Ein Ausweisdokument der sorgeberechtigten Eltern
  • Bei verheirateten Eltern ihre Geburtsurkunden und die Eheurkunde oder ein beglaubigter Ausdruck aus dem Eheregister
  • Bei unverheirateten Eltern die Geburtsurkunde der Mutter und, falls die Vaterschaft bereits anerkannt wurde, die Vaterschaftsanerkennung und die Geburtsurkunde des Vaters sowie ggf. die Sorgerechtserklärungen und Namenserteilungen
  • Ist die Ehe aufgelöst worden, so ist auch die Eheurkunde mit dem Vermerk der Auflösung vorzulegen

Bearbeitungszeit

  • ca. 1 Woche

Gebühr

Die Beurkundung einer Geburt ist gebührenfrei. 

Für die Ausstellung von Geburtsurkunden oder beglaubigte Registerausdrucke wird eine Gebühr in Höhe von 15,00 € erhoben. Jede weitere Urkunde kostet im selben Arbeitsgang 7,50 €.

Gebührenfreie Urkunden können ausgestellt werden für die Beauftragung von:

  • Elterngeld
  • Kindergeld
  • Mutterschaftshilfe

Hinweis

  • Es können im Einzelfall vom Standesamt weitere Urkunden verlangt werden.
  • Eltern mit ausländischen Urkunden wenden sich bitte im Vorwege an das Standesamt.

Ansprechpartner

Standesamt Lauenbrück
Frau Voigts
Berliner Straße 3
27389 Lauenbrück

Telefon: 04267/9300-31
E-Mail: voigts@sgfintel.de