Wahlen
Bundestagswahl
Die Bundestagswahl findet nach Art. 39 des Grundgesetzes (GG) grundsätzlich alle vier Jahre statt. Gewählt werden die Abgeordneten des Deutschen Bundestages. Die Wahlperiode kann sich im Falle der Auflösung des Bundestages verkürzen (Art. 63 und Art. 68 GG) oder im Verteidigungsfall verlängern (Art. 115 [h] GG). Der Termin der Bundestagswahl wird vom Bundespräsidenten in Absprache mit der Bundesregierung und den Ländern festgelegt.
Die Bundestagswahl beruht auf dem Prinzip der Verhältniswahl mit einer Fünf-Prozent-Hürde. Die Anzahl der Abgeordneten ist doppelt so groß wie die Zahl der Bundestagswahlkreise, die derzeitige Mindestzahl beträgt 598 Abgeordnete. Das Alter für das aktive und auch passive Wahlrecht liegt bei 18 Jahren.
Jeder Wahlberechtigte hat 2 Stimmen. Die Erststimme ist für den Direktkandidaten in einem der derzeit 299 Wahlkreise bestimmt. In der Regel sind dies Mitglieder von Parteien, es können aber auch Personen gewählt werden, die keiner Partei angehören. Gewinnt eine Partei mehr Wahlkreise als ihr nach Zweitstimmen an Abgeordneten zustehen, darf sie nur ihre bestplatzierten Wahlkreissieger in den Bundestag entsenden. Dieses Verfahren nennt sich Zweitstimmendeckung. Die Zweitstimme ist für die Partei bestimmt. Mit der Zweitstimme wird der Anteil an Sitzen der Parteien im Parlament bestimmt; wenn eine Partei bundesweit mindestens 5 % der Zweitstimmen oder mindestens 3 Direktmandate erhält (Sperrklausel), kommen genauso viele Kandidaten in den Bundestag, wie dies dem Anteil an Stimmen unter allen Parteien entspricht, die die eben genannte Fünf-Prozent-Hürde oder Grundmandatsklausel (3) überschritten haben. Dabei setzen sich die Abgeordneten aus den gewählten Direktkandidaten der Partei und, sofern der Anteil noch nicht ausgeschöpft ist, einigen Listenkandidaten der Partei zusammen.
Die Rechtsgrundlagen für die Bundestagswahl sind das Bundeswahlgesetz (BWG) und die Bundeswahlordnung (BWO).
Bundestagswahl 2025
Ergebnisse
Die Ergebnisse der Bundestagswahl 2025 finden Sie am Wahlabend HIER.
Informationen
Informationen zur Bundestagswahl am 23.02.2025 finden Sie auf der Homepage der Bundeswahlleiterin unter www.bundeswahlleiterin.de.
Bekanntmachungen
Bekanntmachung über die Einsichtnahme Wählerverzeichnis
Wahlleiter
Samtgemeindebürgermeister
S. Maier
Berliner Straße 3
27389 Lauenbrück
Telefon: 04267/9300-0
E-Mail: maier@sgfintel.de
Ansprechpartner
O. Böhling
Berliner Straße 3
27389 Lauenbrück
Telefon: 04267/9300-18
E-Mail: boehling@sgfintel.de
Wahlsachbearbeiterin
S. Stargardt
Berliner Straße 3
27389 Lauenbrück
Telefon: 04267 / 9300-32
E-Mail: stargardt@sgfintel.de
Seniorenbeiratswahl 2025
Die Wahl des Seniorenbeirats ist in der Wahlordnung für die Wahl des Beirates für Seniorinnen und Senioren in der Samtgemeinde Fintel geregelt. Der Wahltag ist zeitlich mit der Bundestagswahl angelehnt und fand in diesem Jahr am 23.02.2025 statt.
Die Wahl des Seniorenbeirates ist eine reine Briefwahl. Das bedeutet, dass alle wahlberechtigten Personen automatisch die Wahlunterlagen per Post nach Hause geschickt bekommen.
Wer ist Wahlberechtigt?
Wahlberechtigt sind alle Einwohnerinnen und Einwohner der Samtgemeinde Fintel, die am Wahltag
- das 60. Lebensjahr vollendet haben,
- seit mindestens 6 Wochen
a) im Wahlgebiet (Samtgemeinde Fintel) eine Wohnung (Hauptwohnung) haben oder
b) sich im Wahlgebiet sonst gewöhnlich aufhalten, hier gemeldet sind und keine Wohnung außerhalb des Wahlgebiets haben sowie
3. nicht nach dem Bundeswahlgesetz vom Wahlrecht ausgeschlossen sind
Wie lautet das Wahlergebnis?
Bei der öffentlichen Auszählung am 25.02.2025 hat der Wahlausschuss festgestellt, dass folgende Personen in den Seniorenbeirat gewählt wurden:
- TÖDTER, Wilhelm
- SCHWIEBERT, Hans-Jürgen
- MAHNKEN, Friederike
- LINKE, Inge
- STEINKOPFF-HARTMANN, Inge
- GERKEN, Irmgard
Als Ersatzpersonen wurden in den Seniorenbeirat gewählt:
- DÖRING, Irmgard
- BAGDAHN-SCHWARK, Rosemarie
Bekanntmachungen
Bekanntmachung zum Wahlergebnis der Seniorenbeiratswahl 2025
Bekanntmachung der Wahlleiterin der Wahl des Seniorenbeirates
Wahlbekanntmachung und Aufforderung zum Einreichen von Wahlvorschlägen
Wahlleiterin
Frau
Catrin Voigts
Berliner Straße 3
27389 Lauenbrück
Telefon: 04267/9300 31
E-Mail: voigts@sgfintel.de
Bundestagswahl 2021
Wahlergebnisse
Die Ergebnisse der Bundestagswahl 2021 finden Sie HIER.
Informationen
Informationen zur Bundestagswahl am 26. September 2021 finden Sie auf der Homepage des Bundeswahlleiters unter www.bundeswahlleiter.de.
Bekanntmachungen
Wahlleiter
Samtgemeindebürgermeister
Tobias Krüger
Berliner Straße 3
27389 Lauenbrück
Telefon: 04267/9300-0
E-Mail: krueger@sgfintel.de
Ansprechpartnerin
Henrike Hoppe
Berliner Straße 3
27389 Lauenbrück
Telefon: 04267/9300-16
E-Mail: hoppe@sgfintel.de
Wahlsachbearbeiterin
Stefanie Stargardt
Berliner Straße 3
27389 Lauenbrück
Telefon: 04267 / 9300-32
E-Mail: stargardt@sgfintel.de
Europawahl
Die Europawahl findet seit 1979 in der Europäischen Union alle fünf Jahre statt. Bei der unmittelbaren, freien und geheimen Wahl werden die Abgeordneten des Europäischen Parlaments gewählt. Sie ist die zweitgrößte demokratische Wahl der Welt. Die Europawahlen finden in Deutschland in der Regel im Juni statt.
Die Mitglieder des Europäischen Parlaments werden für jeden Mitgliedstaat getrennt gewählt. Artikel 14 Abs 3 des EU Vertrages bildet die Grundlage dieser Wahl. Jedes Mitgliedsland bestimmt für sich das genaue Wahlsystem. Einzige Vorgabe ist bisher, dass das Prinzip der Verhältniswahl anzuwenden ist.
Alle Bürger der Europäischen Union sind wahlberechtigt, wobei im EU-Ausland lebende Bürger entweder am Ort ihres Wohnsitzes oder in ihrem Herkunftsland wählen dürfen. Hierfür ist es notwendig, sich in das örtliche Wählerverzeichnis zur Europawahl eintragen zu lassen. Das Alter für das aktive Wahlrecht liegt in den meisten Staaten bei 18 Jahren. In Deutschland ist man seit 2024 bereits mit 16 Jahren aktiv wahlberechtigt. Das passive Wahlrecht (Wählbarkeit) hängt ebenfalls von der nationalen Regelung des Herkunftsstaates ab. In Deutschland ist man ab 18 Jahren wählbar.
Die Anzahl der zu wählenden Abgeordneten ist für jedes Land getrennt festgelegt. Dabei gilt, das größere Länder, auf die Einwohner bezogen, grundsätzlich mehr Abgeordnete stellen als kleinere. Als Beispiel stellen die Bevölkerungsärmsten Länder (Malta/Luxemburg) je 6 Abgeordnete während in den Bevölkerungsreichen Länder (Frankreich/Deutschland) 79 bzw. 96 Abgeordnete gewählt werden.
Die Rechtsgrundlagen für die Europawahl in Deutschland sind das Europawahlgesetz (EuWG) und die Europawahlordnung (EuWO) in Anlehnung an das Bundeswahlgesetz (BWG) und die Bundeswahlordnung (BWO).
Die nächste Europawahl findet vermutlich im Juni 2029.
Europawahl 2024
Wahlergebnisse
Die Wahlergebnisse der Europawahl 2024 finden Sie HIER.
Informationen
Am Sonntag, den 09.06.2024 fand die Europawahl statt.
In der Samtgemeinde Fintel waren insgesamt 6.458 Menschen für die Europawahl wahlberechtigt. Die Wahl wurde in 7 Wahllokalen durchgeführt, 2 jeweils in Fintel und Lauenbrück, sowie jeweils ein Wahllokal in Helvesiek, Stemmen und Vahlde.
Den Wahlhelfern sei für ihre Mitwirkung bei der eigentlichen Wahlhandlung sowie beim anschließenden Auszählen ein großes Lob und ein Dankeschön gesagt. Die meisten Wahlhelfer sind „Wiederholungstäter“ und haben bereits bei voran gegangenen Wahlen mitgeholfen. Wer Interesse hat bei einer der kommenden Wahlen mitzuwirken kann freiwillig als Wahlhelfer über unser Online-Rathaus oder per Mail an boehling@sgfintel.de registrieren lassen und dann z.B. 2025 bei der Bundestagswahl mitwirken.
Bekanntmachungen
- Hinweise zur Eintragung in das Wählerverzeichnis EU-Wahl 2024
- Wahlbekanntmachung (Wählerverzeichnis) Europawahl 2024
- Wahlbekanntmachung (Durchführung der Wahl) Europawahl 2024
Wahlleiter
Samtgemeindebürgermeister
Sven Maier
Berliner Straße 3
27389 Lauenbrück
Telefon: 04267/9300-0
E-Mail: maier@sgfintel.de
Ansprechpartnerin
Henrike Hoppe
Berliner Straße 3
27389 Lauenbrück
Telefon: 04267/9300-12
E-Mail: hoppe@sgfintel.de
Wahlsachbearbeiterin
Stefanie Stargardt
Berliner Straße 3
27389 Lauenbrück
Telefon: 04267 / 9300-32
E-Mail: stargardt@sgfintel.de
Landtagswahl
Die Wahl zum Niedersächsischen Landtag (Landtagswahl)
Spätestens alle fünf Jahre finden in Niedersachsen Landtagswahlen statt. Dann müssen mindestens 135 Abgeordneten-Plätze neu besetzt werden. Wer Mitglied des Landtages wird, entscheiden alle wahlberechtigten in Niedersachsen. Die letzte Wahl fand am 9. Oktober 2022 statt. Mehr als sechs Millionen Menschen waren im flächenmäßig zweitgrößten Bundesland aufgerufen, ihre zwei Stimmen abzugeben. Wahlberechtigt und auch wählbar sind alle Personen die am Wahltag das 18. Lebensjahr vollendet haben.
In jedem der 87 Wahlkreise ist der Bewerber mit den meisten Erststimmen gewählt. Die 135 Sitze im Landtag werden gemäß den Zweitstimmen nach dem D’Hondt-Verfahren proportional verteilt. Hierbei gilt eine Fünf-Prozent-Hürde. Erhält eine Partei mehr Sitze, als sie in den Wahlkreisen errungen hat, werden die restlichen über ihren Landeswahlvorschlag besetzt. (Listenwahl)
Erhält eine Partei in den Wahlkreisen mehr Sitze, als ihr nach dem Zweitstimmenanteil zustehen, so behält sie diese zusätzlichen Sitze (Überhangmandate) und die übrigen Parteien erhalten Ausgleichsmandate. Die Sitzzahl des Landtags wird dann über 135 Sitze hinaus angehoben.
Die Rechtsgrundlagen für die Wahl zum Nds. Landtag sind das Nds. Landeswahlgesetz (NLWG) und die Nds. Landeswahlordnung (NLWO).
Die nächste Landtagswahl in Niedersachsen findet voraussichtlich im Sept./Okt. 2027 statt.
Landtagswahl 2022
Wahlergebnisse
Die Ergebnisse der Landtagswahl 2022 finden Sie HIER.
Informationen
Informationen zur Landtagswahl am 09. Oktober 2022 finden Sie auf der Homepage der Landeswahlleiterin unter www.landeswahlleiter.niedersachsen.de oder unter https://www.landtag-niedersachsen.de
Bekanntmachungen
- Gemeinsame Wahlbekanntmachung der Wahl zum Niedersächsischen Landtag am 09.10.2022
- Gemeinsame Bekanntmachung über das Recht auf Einsicht in die Wählerverzeichnisse und die Erteilung von Wahlscheinen sowie die Ausgabe von Briefwahlunterlagen für die Wahl zum 19. Niedersächsischen Landtag am 09. Oktober 2022
- Wahlbekanntmachung der Wahl zum Niedersächsischen Landtag am 09.10.2022
Wahlleiter
Samtgemeindebürgermeister
Sven Maier
Berliner Straße 3
27389 Lauenbrück
Telefon: 04267/9300-0
E-Mail: maier@sgfintel.de
Ansprechpartnerin
Henrike Hoppe
Berliner Straße 3
27389 Lauenbrück
Telefon: 04267/9300-12
E-Mail: hoppe@sgfintel.de
Wahlsachbearbeiterin
Stefanie Stargardt
Berliner Straße 3
27389 Lauenbrück
Telefon: 04267 / 9300-32
E-Mail: stargardt@sgfintel.de
Kommunalwahl
Alle fünf Jahre werden in Niedersachsen die Ratsfrauen und Ratsherren in den Städten, Gemeinden und Samtgemeinden, die Kreistagsabgeordneten und die Regionsabgeordneten sowie die Mitglieder der Stadtbezirksräte und Ortsräte für die rund 2.125 kommunalen Vertretungen gewählt.
Die letzten allgemeinen Neuwahlen der Abgeordneten der kommunalen Vertretungen fanden am 12. September 2021 statt. Die Wahlperiode der Abgeordneten hat am 01. November 2021 begonnen und wird am 31. Oktober 2026 enden. In der Samtgemeinde Fintel sind folgende Kommunalvertretungen zu wählen:
a) Mitglieder des Kreistages Rotenburg (Wümme) 54 Abgeordnete
b) Direktwahl Landrätin/Landrat des Kreises Rotenburg (Wümme) – Die Landrätin/der Landrat ist
kraft Amtes Mitglied des Kreistages
c) Rat der Samtgemeinde Fintel 20 Abgeordnete
d) Direktwahl Samtgemeindebürgermeisterin/Samtgemeindebürgermeister – Die Samtgemeinde-
bürgermeisterin/der Samtgemeindebürgermeister ist kraft Amtes Mitglied des Samtgemeinde-
rates
e) Rat der Gemeinde Fintel 13 Abgeordnete
e) Rat der Gemeinde Helvesiek 9 Abgeordnete
e) Rat der Gemeinde Lauenbrück 13 Abgeordnete
e) Rat der Gemeinde Stemmen 9 Abgeordnete
e) Rat der Gemeinde Vahlde 9 Abgeordnete
Das Alter für das aktive Wahlrecht liegt bei 16 Jahren. Das passive Wahlrecht (Wählbarkeit) liegt bei 18 Jahren. Um sich als Hauptverwaltungsbeamtin/Hauptverwaltungsbeamter (Landrätin/Landrat bzw. Samtgemeindebürgermeisterin/Samtgemeindebürgermeister) zur Wahl zu stellen, muss man am Wahltag mindestens 23 Jahre aber höchsten 66 Jahre alt sein. Jeder Wahlberechtigte hat zu den Wahlen der jeweiligen Vertretung 3 Stimmen.
Die Rechtsgrundlagen für die Wahl zu kommunalen Vertretungen in Niedersachen ist das Nds. Kommunalwahlgesetzt (NKWG) bzw. die Nds. Kommunalwahlordnung (NKWO).
Kommunalwahl 2021
Wahlergebnisse
Die Ergebnisse der Kommunalwahl 2021 finden Sie HIER.
Informationen
Alle fünf Jahre werden in Niedersachsen die Ratsfrauen und Ratsherren in den Städten, Gemeinden und Samtgemeinden, die Kreistagsabgeordneten und die Regionsabgeordneten sowie die Mitglieder der Stadtbezirksräte und Ortsräte für die rund 2.150 kommunalen Vertretungen gewählt.
Die letzten allgemeinen Neuwahlen der Abgeordneten der kommunalen Vertretungen fanden am 11. September 2016 statt. Die Wahlperiode der Abgeordneten hat am 01. November 2016 begonnen und wird am 31. Oktober 2021 enden.
Die Neuwahlen finden am 12. September 2021 statt.
Bekanntmachungen
- Wahlbekanntmachung über die Stichwahl für die Direktwahl der Samtgemeindebürgermeisterin, des Samtgemeindebürgermeisters am 26.09.2021
- Bekanntmachung 3. Sitzung Wahlausschuss Samtgemeinde Fintel
- Bekanntmachung 2. Sitzung Wahlausschuss Samtgemeinde Fintel
- Bekanntmachung 2. Sitzung Wahlausschuss Gemeinde Fintel
- Bekanntmachung 2. Sitzung Wahlausschuss Gemeinde Helvesiek
- Bekanntmachung 2. Sitzung Wahlausschuss Gemeinde Lauenbrück
- Bekanntmachung 2. Sitzung Wahlausschuss Gemeinde Stemmen
- Bekanntmachung 2. Sitzung Wahlausschuss Gemeinde Vahlde
- Wahlleitung 2021
- Wahlbekanntmachung Kommunal-/Direktwahl 2021
Kommunalwahl 2026
Informationen
Alle fünf Jahre werden in Niedersachsen die Ratsfrauen und Ratsherren in den Städten, Gemeinden und Samtgemeinden, die Kreistagsabgeordneten und die Regionsabgeordneten sowie die Mitglieder der Stadtbezirksräte und Ortsräte für die rund 2.150 kommunalen Vertretungen gewählt.
Die letzten allgemeinen Neuwahlen der Abgeordneten der kommunalen Vertretungen fanden am 12. September 2021 statt. Die Wahlperiode der Abgeordneten hat am 01. November 2021 begonnen und wird am 31. Oktober 2026 enden.
Die Neuwahlen finden am 13. September 2026 statt.
Bekanntmachungen
Wahlleitung Kommunalwahl (Änderung)
Wahlbekanntmachung Aufforderung Vorschläge zur Besetzung der Wahlausschüsse 2026
Gemeinsame Wahlbekanntmachung und Aufforderung zum Einreichen von Wahlvorschlägen
1.Änderung der gemeinsamen Wahlbekanntmachung und Aufforderung zum Einreichen von Wahlvorschlägen