Änderung der Betreuungszeiten Kindertagesstätten
Allgemeines
Der Antrag auf Änderung der Betreuungszeiten wird über ein Online-Formular gestellt, auf dem die Sorgeberechtigten die neuen Zeiten eintragen.
Die Samtgemeinde Fintel entscheidet abschließend über den Änderungsantrag.
Antragstellung
- Den Änderungsantrag über das Online-Formular einreichen.
- Der Antrag ist mit einem Vorlauf von wenigstens 2 Wochen zu stellen.
Hinweise
- Die Änderung der Betreuungszeiten ist nur quartalsweise (jeweils zum 01.01./01.04./01.08./01.10.) mit einem Vorlauf von wenigstens 2 Wochen zulässig.
- Die Änderung der Zeiten erfolgt nur, sofern die Betreuung in der Einrichtung gesichert werden kann.
- Gemäß § 7 Abs. 2 der Satzung über den Betrieb und die Benutzung von Tageseinrichtungen für Kinder der Samtgemeinde Fintel ist der Bedarf bei einer Betreuung während der Randzeiten (vormittags von 07.00-08.00 Uhr/ nachmittags ab 14.00 Uhr) für jeden Sorgeberechtigten mittels Arbeitszeitnachweis nachzuweisen.
