Kirchenaustritt
Sie wollen aus der Kirche austreten? Dann wenden Sie sich bitte an Ihr Wohnsitzstandesamt. Hier kann Ihre persönliche Austrittserklärung wirksam entgegengenommen werden.
Bitte reichen Sie keine schriftlich verfassten Austrittserklärungen über unseren Briefkasten oder über andere Bedienstete im Rathaus ein. Diese entfalten keine Wirksamkeit. Ebenso unwirksam sind E-Mails oder Telefonanrufe.
Wer
Personen ab dem 14. Lebensjahr können die Erklärung nur selbst und höchstpersönlich vor dem Standesamt erklären. Eine Einwilligung der gesetzlichen Vertreter ist nicht erforderlich.
Wollen jüngere Personen aus der Kirche austreten, übernehmen die gesetzlichen Vertreter die Austrittserklärung. Hat die austretende Person das 12. Lebensjahr vollendet, muss es der Austrittserklärung zustimmen.
Wer eine schriftliche Erklärung im Standesamt abgeben möchte, muss diese bei einem Notar öffentlich beglaubigen lassen. Die Gebühren für diese Dienstleistung ist bei dem Notarbüro zu erfragen.
Unterlagen
Bitte bringen Sie ein gültiges Ausweisdokument mit.
Bearbeitungszeit
Die Erklärung wird sofort aufgenommen und beurkundet. Steuerlich wirksam wird eine Austrittserklärung zum Folgemonat.
Gebühr
Gemäß allgemeiner Gebührenordnung für das Land Niedersachsen Tarifstelle 47.1 wird eine Gebühr in Höhe von 30,00€ erhoben.
