Geburten
© pixabay.com
Anzeige einer Geburt
Anzeigepflichtige sind zunächst einmal
- jeder sorgeberechtigte Elternteil des Kindes
- jede weitere Person, die bei der Geburt zugegen war oder von der Geburt aus eigenem Wissen unterrichtet ist (z.B. Hebammen und Ärzte)
- Nur in dem Falle, dass die sorgeberechtigten Eltern an der Anzeige verhindert sind, kann der oben genannte Personenkreis die Anzeige vornehmen.
Unterlagen
- Von einer Ärztin oder Arzt, der Hebamme bzw. Entbindungspfleger ausgestellte Bescheinigung über die Geburt, soweit sie bei der Geburt zugegen war
- Ein Ausweisdokument der sorgeberechtigten Eltern
- Bei verheirateten Eltern ihre Geburtsurkunden und die Eheurkunde oder ein beglaubigter Ausdruck aus dem Eheregister
- Bei unverheirateten Eltern die Geburtsurkunde der Mutter und, falls die Vaterschaft bereits anerkannt wurde, die Vaterschaftsanerkennung und die Geburtsurkunde des Vaters sowie ggf. die Sorgerechtserklärungen und Namenserteilungen
- Ist die Ehe aufgelöst worden, so ist auch die Eheurkunde mit dem Vermerk der Auflösung vorzulegen
Bearbeitungszeit
- ca. 1 Woche
Gebühren
Die Beurkundung einer Geburt ist gebührenfrei.
Für die Ausstellung von Geburtsurkunden oder beglaubigten Registerausdrucken wird eine Gebühr in Höhe von 20,00 € erhoben. Jede weitere Urkunde kostet im selben Arbeitsgang 10,00 €.
Gebührenfreie Urkunden werden immer automatisch ausgestellt für:
- Elterngeld
- Kindergeld
- Mutterschaftshilfe
Hinweis
Es können im Einzelfall vom Standesamt weitere Urkunden verlangt werden. Eltern mit ausländischen Urkunden wenden sich bitte im Vorwege an das Standesamt.
Beachten Sie bitte auch die Seite Vaterschaftsanerkennung.
Anzeige einer Fehlgeburt
Sie haben eine Fehlgeburt erlitten und möchten diese beim Standesamt anzeigen? Wir sprechen Ihnen unser tiefes Beileid aus und sind Ihnen gerne bei den Formalitäten behilflich. Um sich einen Weg in das Rathaus zu ersparen, nutzen Sie auch die Möglichkeit der Onlinemeldung.
