Friedhöfe
Die Samtgemeinde Fintel ist Trägerin der Friedhöfe in den Mitgliedsgemeinden Fintel, Helvesiek, Lauenbrück, Stemmen und Vahlde. Eine Bestattung ist bei der jeweiligen Mitgliedsgemeinde anzumelden.
Nutzungsrechte an Grabstellen werden für die Dauer von 30 Jahren erworben, das ist die sogenannte Ruhezeit.
Wahlgrabstellen können nach Ablauf des Nutzungsrechtes grundsätzlich wiedererworben werden. Ein Wiedererwerb ist wahlweise für 5, 10, 20 oder 30 Jahre möglich. Ein Wiedererwerb von Reihengrabstellen ist grundsätzlich nicht möglich.
Eine Grabstätte im Grünfeld muss mit einer Grabplatte in einer Größe von 60 cm Länge, 40 cm Breite sowie einer Steinstärke von mindestens 5 cm versehen werden. Anpflanzungen, das Aufstellen von Schalen u.ä., stehender Blumenschmuck oder anderer individueller Grabschmuck sind in der Zeit vom 15.03. bis 15.11. eines jeden Jahres nicht zulässig und werden entfernt.
Weitere Einzelheiten entnehmen Sie der Friedhofssatzung bzw. Friedhofsgebührensatzung.
Eine Alternative zu herkömmlichen Bestattungsarten bietet der RuheForst in Lauenbrück.
Dokumente
Online-Services
- Tätigkeit auf gemeindeeigenem Friedhof Aufnahme dauerhaft als Gärtner:in
- Tätigkeit auf gemeindeeigenem Friedhof Aufnahme dauerhaft als Steinmetz:in oder Bildhauer:in
- Tätigkeit auf gemeindeeigenem Friedhof Aufnahme grenzüberschreitend als Gärtner:in
- Tätigkeit auf gemeindeeigenem Friedhof Aufnahme grenzüberschreitend als Steinmetz:in oder Bildhauer:in
- Tätigkeit auf gemeindeeigenem Friedhof Aufnahme vorübergehend als Gärtner:in
- Tätigkeit auf gemeindeeigenem Friedhof Aufnahme vorübergehend als Steinmetz:in oder Bildhauer:in
