Flüchtlinge & Asylbewerbende
© pixabay.comIn Deutschland haben politisch Verfolgte einen Anspruch auf Anerkennung als asylberechtigte Person nach Artikel 16a Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland (GG) oder als Flüchtlinge im Sinne des Abkommens über die Rechtsstellung der Flüchtlinge vom 28.06.1951 (Genfer Flüchtlingskonvention).
Wer das Recht auf Anerkennung in Anspruch nehmen will, muss sich einem Anerkennungsverfahren unterziehen.
Asylsuchende, die Schutz als politisch Verfolgte oder Schutz vor Abschiebung in einen Staat beantragen, in dem ihr Leben oder ihre Freiheit wegen ihrer Rasse, Religion, Staatsangehörigkeit, ihrer Zugehörigkeit zu einer bestimmten sozialen Gruppe oder wegen ihrer politischen Überzeugung bedroht ist, stellen einen Asylantrag beim Bundesamt für die Anerkennung ausländischer Flüchtlinge.
Während des Asylverfahrens – also während geprüft wird, ob ein Asylanspruch besteht – gilt für diese Ausländer das Asylverfahrensgesetz (AsylVfG). Sie weisen sich aus durch eine Aufenthaltsgestattung, die den Aufenthalt grundsätzlich auf das Gebiet der Ausländerbehörde beschränkt.
Nach Abschluss des Asylverfahrens sind die Ausländer entweder zur Ausreise verpflichtet, weil Ihnen keine Recht auf Asyl zuerkannt wurde oder sie erhalten ein Aufenthaltsrecht. Bei Vorliegen einer politischen Verfolgung besteht ein Rechtsanspruch auf Anerkennung als Asylberechtigter. Ist ein Ausländer als Asylberechtigter oder Konventionsflüchtling anerkannt, erhält er eine Aufenthaltserlaubnis und einen Reiseausweis für Flüchtlinge, da ihm nicht zuzumuten ist, bei dem Staat einen Pass zu beantragen, der ihn verfolgt hat.
Einkommen und Vermögen, über das verfügt werden kann, sind von dem Leistungsberechtigten und seinen Familienangehörigen, die in seinem Haushalt leben, vor Eintritt von Leistungen nach dem AsylbLG aufzubrauchen.
Für die Beantragung von Leistungen nach dem AsylbLG werden folgende Unterlagen benötigt:
- vollständig ausgefüllter und unterschriebener Antrag
- Identitätsnachweis
- Zuweisungsbescheid der zentralen Anlaufstelle
- Einkommens- und Vermögensnachweise (Lohn, Sparbücher, Kontoauszüge usw.)
- Mietnachweise
Hier finden Sie alle benötigten Anträge auf einen Blick:
