Zuschuss zu Altersabsicherung als Pflegeeltern/Pflegeperson beantragen

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Pflegepersonen können einen Zuschuss zu ihrer Altersvorsorge erhalten.

Allgemeine Informationen

Pflegepersonen in der Vollzeitpflege (§ 33 SGB VIII) und geeignete Pflegepersonen bei der Unterbringung eines seelisch behinderten jungen Menschen (§ 35a Absatz 2 Satz 2 Nummer 3 SGB VIII) können die hälftige Bezuschussung einer angemessenen Altersvorsorge erhalten. Das gilt auch für die Wochenpflege.

Der Zuschuss zur Altersvorsorge wird einer Pflegeperson gewährt. Bei Pflegeelternpaaren erhält die Hauptpflegeperson (laut Hilfeplan) den Zuschuss. Sind beide Pflegeeltern im Hilfeplan benannt, ist dies bei im Zeitumfang unterschiedlicher Erwerbstätigkeit beider Pflegeeltern in der Regel die Person mit dem geringeren Beschäftigungsvolumen. Bei gleichem Beschäftigungsvolumen bestimmen die Pflegeeltern, wer von ihnen den Zuschuss zur Altersvorsorge erhalten soll.

Verfahrensablauf

Bitte e rkundigen Sie sich bei Ihrem zuständigen Jugendamt oder Pflegekinderdienst.

An wen muss ich mich wenden?

Das örtliche Jugendamt

Zuständige Stelle

Das örtliche Jugendamt

Voraussetzungen

nicht angegeben

Welche Unterlagen werden benötigt?

keine

Welche Gebühren fallen an?

Für die Beantragung entstehen keine Kosten.

Welche Fristen muss ich beachten?

Es gibt keine Frist.

Bearbeitungsdauer

Die Bearbeitung der Anträge durch das Jugendamt kann einige Zeit in Anspruch nehmen.

Rechtsbehelf

Klagemöglichkeit und Klagefrist entnehmen Sie bitte dem Bescheid.

Anträge / Formulare

nicht angegeben

Was sollte ich noch wissen?

nicht angegeben

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