Zuschüsse für wichtige und notwendige Zusatzausgaben für Pflegekinder beantragen

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Sie können einmalige Zuschüsse für wichtige persönliche Anlässe oder Urlaubs- und Ferienreisen für Ihr Pflegekind beantragen.

Allgemeine Informationen

Damit sich Ihr Pflegekind gut entwickeln und am gesellschaftlichen Leben teilhaben kann, können zusätzliche Kosten entstehen. Deshalb können Sie einmalige Zuschüsse beim zuständigen Jugendamt oder Pflegekinderdienst beantragen, beispielsweise für:

  • Erstausstattung für Ihr Pflegekind,
  • wichtige persönliche Anlässe,
  • Urlaubs- und Ferienreisen.

Regelmäßig wiederkehrenden Kosten für den Unterhalt und die Versorgung Ihres Pflegekindes werden durch die laufenden Leistungen abgedeckt.

Verfahrensablauf

nicht angegeben

An wen muss ich mich wenden?

Zuständiges Jugendamt oder zuständiger Pflegekinderdienst

Zuständige Stelle

Zuständiges Jugendamt oder zuständiger Pflegekinderdienst

Voraussetzungen
  • Sie sind als betreuende Person vom Jugendamt anerkannt.
  • Sie haben einmalige Kosten, die nicht bereits über die laufenden Pflegegeldleistungen abgedeckt werden, für:
    • die Erstausstattung der Pflegestelle,
    • wichtige persönliche Anlässe,
    • Urlaubs- und Ferienreisen.

Bestehendes Pflegeverhältnis der Vollzeitpflege

Welche Unterlagen werden benötigt?

nicht angegeben

Welche Gebühren fallen an?

nicht angegeben

Welche Fristen muss ich beachten?

nicht angegeben

Bearbeitungsdauer

nicht angegeben

Rechtsbehelf

Klagemöglichkeit und Klagefrist entnehmen Sie bitte dem Bescheid.

Anträge / Formulare

nicht angegeben

Was sollte ich noch wissen?

nicht angegeben

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