Wenn eine Vollzeitpflege endet, kann das Pflegekind als junger Volljähriger noch weiter Begleitung und Unterstützung in Anspruch nehmen.
Nachbetreuung nach Beendigung der Vollzeitpflege bei Pflegekindern beantragen
Allgemeine Informationen
Endet ein Pflegeverhältnis, kann für junge Volljährige eine Nachbetreuung bzw. Übergangsbetreuung stattfinden.
Vereinbarungen hierzu werden in der Hilfeplanung getroffen.
Ziele der Nachbetreuung sind z.B. die Verselbstständigung des Pflegekindes ab Erreichen der Volljährigkeit, Stabilisierung der Lebenssituation und Bewältigung von Krisen.
Die Fachkräfte des Pflegekinderdienstes begleiten die Pflegekinder u.a. durch reflektierende Nachgespräche.
Die Beratung soll innerhalb eines angemessenen Zeitraums nach Beendigung der Hilfe in einer für die jungen Volljährigen verständlichen, nachvollziehbaren und wahrnehmbaren Form erfolgen.
Verfahrensablauf
Die Nachbetreuung wird im Rahmen der Hilfeplanung zwischen Jugendamt, junger/jungem Volljährigen und ggf. dessen Personensorgeberechtigten vereinbart.
An wen muss ich mich wenden?
An das örtliche Jugenamt
Zuständige Stelle
Das örtliche Jugenamt
Voraussetzungen
nicht angegeben
Welche Unterlagen werden benötigt?
keine
Welche Gebühren fallen an?
Es fallen keine Kosten an.
Welche Fristen muss ich beachten?
Es gibt keine Fristen.
Bearbeitungsdauer
Die Bearbeitung der Anträge durch das Jugendamt kann einige Zeit in Anspruch nehmen.
Rechtsgrundlage
Rechtsbehelf
Klagemöglichkeit und Klagefrist entnehmen Sie bitte dem Bescheid.
Anträge / Formulare
nicht angegeben
Was sollte ich noch wissen?
nicht angegeben
