Meldebescheinigung
Allgemeines
Eine Meldebescheinigung kann zum Beispiel für die Eheschließung benötigt werden. Bescheinigungen für andere Personen können der betreffenden Person nur schriftlich zugestellt oder gegen Vorlage einer Vollmacht übergeben werden.
Antragstellung
Meldebescheinigungen sind persönlich oder durch eine bevollmächtigte Person zu beantragen:
- Personalausweis oder Pass der beantragenden Person und
- gegebenenfalls Vollmacht
Bearbeitungszeit
- sofort
Gebühr
- 7,50 € (einfache Meldebescheinigung)
- 9,00 € (erweiterte Meldebescheinigung)
Ansprechpartner
Frau Wander
Berliner Straße 3
27389 Lauenbrück
Telefon: 04267/9300-33
E-Mail: wander@sgfintel.de
Frau Voigts
Berliner Straße 3
27389 Lauenbrück
Telefon: 04267/9300-31
E-Mail: voigts@sgfintel.de