Amtliche Bekanntmachung zum 1. Nachtragshaushalt

Amtliche Bekanntmachung

Samtgemeinde Fintel


Der Samtgemeinderat hat am 27.04.2023 die erste Nachtragshaushaltssatzung und den Nachtragshaushaltsplan für das Jahr 2023 beschlossen.

Die kommunalaufsichtliche Genehmigung ist durch den Landkreis Rotenburg (Wümme) am 17.05.2023 unter dem Aktenzeichen 20/3 15 21 10/070 erteilt worden. Der erste Nachtragshaushaltsplan 2023 liegt in der Zeit vom 01.06.2023 bis zum 09.06.2023 (nur montags bis freitags) zur Einsichtnahme im Rathaus der Samtgemeinde Fintel, Berliner Straße 3, 27389 Lauenbrück, Zimmer 10, während der Dienststunden öffentlich aus.

 

Maier

Der Samtgemeindebürgermeister