Einrichtungsbezogene Impfpflicht

Am 16. März tritt die einrichtungsbezogene Corona-Impfpflicht in Kraft. Danach dürfen Beschäftigte in der Pflege und im Gesundheitswesen nur noch tätig sein, wenn sie gegen COVID-19 vollständig geimpft oder aber genesen sind – oder wenn sie aus medizinischen Gründen nicht geimpft werden können.

Diese Nachweispflicht gilt auch für Büromitarbeiter, Reinigungskräfte, Hausmeister und andere Berufsgruppen sowie Arbeitnehmer anderer Betriebe, die in Ihren Einrichtungen regelmäßig mehr als nur vorübergehend tätig werden. Keinen Impfnachweis vorlegen müssen Personen, die keinen direkten oder indirekten Kontakt zu Patienten oder Bewohnern haben.

Die von der Regelung betroffenen Mitarbeiter müssen ihrem Arbeitgeber einen Impfnachweis, einen Genesenennachweis oder ein ärztliches Zeugnis darüber vorlegen, dass sie auf Grund einer medizinischen Kontraindikation nicht gegen das Coronavirus SARS-CoV-2 geimpft werden können.

Werden diese Nachweise nicht vorgelegt, ist der Arbeitgeber dazu verpflichtet, bis spätestens zum 31. März die Daten der Mitarbeiter über das landesweite digitale Meldeportal „Mebi“ (Meldeportal zur einrichtungsbezogenen Impfpflicht) an das Gesundheitsamt des Landkreises zu melden. Wenn Zweifel an der Echtheit oder Richtigkeit eines vorgelegten ärztlichen Zeugnisses bestehen, müssen diese Personen ebenfalls gemeldet werden.

Die gemeldeten Personen werden im Anschluss vom Gesundheitsamt schriftlich dazu aufgefordert, dort die entsprechenden Nachweise vorzulegen. Sollte das nicht geschehen, wird die Einrichtungs-/Unternehmensleitung dazu aufgefordert, diese Personen patientenfern einzusetzen, so dass kein Kontakt zu Patienten oder Bewohnern besteht. Weitere Schritte werden im jedem Einzelfall geprüft. So können beispielsweise eine ärztliche Untersuchung angeordnet, Bußgeldverfahren eingeleitet sowie im äußersten Fall Betretungsverbote/Tätigkeitsverbote ausgesprochen werden. Gefälschte und unrichtige ärztliche Atteste werden direkt an die Ermittlungsbehörden weitergeleitet.

„Ich gehe davon aus, dass der größte Teil der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den betroffenen Einrichtungen sich ihrer Verantwortung bewusst ist und eine Impfung nachweisen kann. Die Personen, bei denen das nicht der Fall ist, werden vom Gesundheitsamt genau überprüft“, so Landrat Marco Prietz. „Wer jetzt noch nicht geimpft ist, kann ganz unkompliziert und ohne Anmeldung unsere drei Impfstellen in Zeven, Rotenburg und Bremervörde besuchen. Jeden Donnerstag von 13-18 Uhr werden dort auch Impfungen mit Nuvaxovid angeboten.“


 


 


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